Whisky-Gutschein über einen Euro
Über den letzten Sommer haben wir eine sehr interessante Erfahrung mit einem Kunden gemacht.
Dieser Kunde hatte Ware für 79,00 EUR bestellt. Um die Porto-Freigrenze zu erreichen, bestellte er einen Gutschein über 1 Euro hinzu.
Der Warenkorb enthielt damit 80 Euro und war portofrei. ![]()
Wem wollte er diesen Gutschein schenken? Und was wollte der Beschenkte sich dafür bei uns kaufen? Klar, hier ging es nur um das Sparen des Portos und wir haben bei den Bedingungen des Gutscheins nicht aufgepasst. Erwischt, kann man da nur sagen.
Im Zuge der Bereinigung dieser ‘Unzulänglichkeit’ haben wir noch ein zweites, altes Problem mit diesen Gutscheinen ‘gelöst’.
Beispiel: Ein Kunde bestellt eine Flasche im Wert von 30 EUR für sich und einen Gutschein über 30 EUR für einen Freund.
Was müssen wir ihm auf die Rechnung schreiben, bzw. was bekommt der Freund für seinen Gutschein?
Wir schicken ihm die Flasche und den Gutschein zu und verrechnen ihm die 4,95 EUR für das Paket. Doch was ist mit der Flasche für den Freund, wenn dieser seinen Gutschein einlöst? Hier wird ja ein zweites Paket unter 80 EUR verschickt und so werden erneut 4,95 EUR fällig. Es ist dem Beschenkten natürlich schwer zu kommunizieren, dass er für seinen Gutschein statt 30 EUR nur 25,05 EUR Ware erhält.
Also muss man das dem Schenkenden vorab mitteilen. Da wenige Menschen ohne persönliches Gespräch mit uns auf das Porto dieses zweiten Pakets kommen gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder schreibt man: Ein Geschenkgutschein mit dem Warenwert 30 EUR kostet 34,95 EUR oder man erlaubt nur Geschenkgutscheine mit Werten über 80 EUR, bei denen kein zusätzliches Porto anfällt.
Im neuen Katalog haben wir uns für die zweite Lösung mit dem Gutscheinwert > 80 EUR entschieden. Wenn jemand von Ihnen einen kleineren Gutschein verschenken möchte, so kann er gerne anrufen und dabei bitte in Betracht ziehen, dass das Porto für das zweite Paket zusätzlich in Rechnung gestellt wird.
P.S.: Bitte beachten Sie, dass wir keine sehr kleinen Gutscheine ausstellen, da die Kosten für Briefporto, Rechnung und den edlen Gutschein sich nicht vernüftig gegen sehr kleine Beträge verrechnen lassen.